01.03.2002 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Die Übergangsregelung von DM auf Euro in der StBGebV und ihre Auswirkungen auf das Abrechnungsverfahren
| Durch das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der StBGebV auf Euro (KostREuroUG) wurde auch die StBGebV mit Wirkung zum 1.1.02 auf Euro umgestellt. Ab diesem Stichtag sind Geldschulden in der neuen Währung zu zahlen und grundsätzlich alle noch offenen DM-Beträge in Euro umzurechnen. In der Abrechnungspraxis kann das zum Beispiel in solchen Fällen zu Schwierigkeiten führen, in denen die Auftragserteilung vor dem 1.1.02 liegt, die Bearbeitung aber erst nach dem Stichtag erfolgt. Welche Problemfälle sich in der Übergangszeit ergeben können und wie diese dann rechtlich einwandfrei abzurechnen sind, haben wir im folgenden Beitrag übersichtlich aufgeschlüsselt. |
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