01.02.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Die Weiterberechnung von DATEV-Kosten
| Frage: „Für meinen selbstbuchenden Mandanten (unter Berater-Nr.) sind mir von der DATEV Kosten in Höhe von 6.000 DM berechnet worden; sie betreffen Schulungskosten/Seminare, Softwarepaket sowie Einrichtung einer Branchenlösung für diesen Mandanten. |
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