01.02.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
| Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Kommunikationsaufwendungen) stellen neben Schreibauslagen und Reisekosten für Geschäftsreisen die in der Praxis bedeutendste Auslagenposition dar. Obwohl Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen bei der Ausführung nahezu jeden Auftrags entstehen, ist die Handhabung dieser Gebührenposition häufig fehlerhaft. Nicht selten wird dieser Anspruch nicht geltend gemacht, oder es wird eine niedrigere Pauschale berechnet als nach § 16 StBGebV vorgegeben. Beides ist berufsrechtlich unter Hinweis auf das Argument der möglichen Wettbewerbsverzerrungen äußerst bedenklich. Daneben ist die in § 9 Abs. 2 StBGebV geforderte Bezeichnung der Auslagen häufig fehlerhaft. Der Beitrag wird Ihnen helfen, Fehler bei der Abrechnung dieser Auslagenposition zukünftig zu vermeiden. |
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