01.09.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Erstberatungsgebühr: Was muß der Berater beachten?
| Die 3. Verordnung zur Änderung der StBGebV hat nicht nur die längst fällige Gebührenanpassung nach oben gebracht, sondern dem Steuerberater auch die „Erstberatungsgebühr“ beschert. Durch die Neuregelung wird die Beratungsgebühr der Höhe nach begrenzt, wenn es sich um eine „erste Beratung“ handelt. Die Neuregelung ist der BRAGO nachempfunden. Dort wurde die Erstberatungsgebühr durch das KostÄndG 1994 eingeführt. |
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