01.06.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Gegenstandswert bei der Anlagenbuchführung ermitteln
| Frage: In „Kanzleiführung professionell“ 1/99 wird von einer Sozietät berichtet, die die Anlagenbuchführung separat abrechnet. Da die Anlagenbuchführung einmal jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführt wird, habe ich diese Leistung bisher immer in der Gebühr nach § 35 Abs. 1a StBGebV durch einen höheren Rahmensatz berücksichtigt. Wie wäre die Anlagenbuchführung abzurechnen, wenn man sie nicht als Jahresabschlußarbeit, sondern als Buchführungsarbeit ansehen würde? Des weiteren stellt sich mir die Frage nach der Bemessung des Gegenstandswertes. |
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