01.02.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Honorarabrechnung von Kanzleikraft unterschrieben: Kann der Mandant sein Geld zurückfordern?
| Frage: „Nach Übernahme eines Mandates wird festgestellt, dass die Honorarrechnungen des ehemaligen Steuerberaters von einer Mitarbeiterin unterschrieben sind. Der Mandant hat die Honorarrechnungen bereits bezahlt. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre der Honoraranspruch des ehemaligen Steuerberaters verjährt. Ist der Mandant nun berechtigt, das gezahlte Honorar zurückzufordern?“ |
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