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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Honorarvereinbarung nach § 4 StBGebV richtig abschließen

    | Auch nach der Erhöhung der StBGebV sind die Gebühren nicht in jedem Fall ausreichend. Dies gilt insbesondere für die Zeitgebühr (§ 13) oder die Gebühren für Lohnbuchführung (§ 34), aber auch für den Bereich der Abschlußarbeiten (§ 35). Da die Vertragsfreiheit grundsätzlich Vorrang hat vor den Regelungen der StBGebV, darf der Steuerberater nach § 4 Abs. 1 StBGeBV eine höhere Vergütung vereinbaren. Sie darf allerdings nicht unangemessen sein (§ 4 Abs. 2 StBGebV). |