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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Ist bei der Buchführung eine Pauschalvergütung nach Stundensätzen erlaubt?

    | Frage: Kleinere Buchführungsmandate sind häufig nicht kostendeckend zu bearbeiten, selbst bei Anwendung der vollen Gebühr gemäß § 33 Abs. 1 StBGebV. Ich überlege daher, die Gebühren bei Buchführungsarbeiten generell mit einer Pauschalgebühr abzurechnen. Die Pauschalgebühr soll sich errechnen aus der aufgewendeten Zeit sowie einem bestimmten Stundensatz und soll für ein Jahr Gültigkeit haben. Ist dies zulässig? |