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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Ist eine Rechnung ohne Unterschrift bindend?

    | § 9 StBGebV bestimmt, daß der Steuerberater die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern kann. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung sind in der Berechnung die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, der Vorschüsse sowie die angewandten Gebührenvorschriften und bei Wertgebühren auch der Gegenstandswert anzugeben. Was aber passiert, wenn (versehentlich) eine Kostennote an den Mandanten übersandt wird, die diesen Erfordernissen nicht entspricht und bei der insbesondere die Unterschrift des Steuerberaters fehlt? |