01.12.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Können Übergabearbeiten infolge Mandatswechsel gesondert abgerechnet werden?
| Eine Situation, die sich in der Praxis leider nicht immer vermeiden läßt: Ein Mitarbeiter scheidet aus und nimmt einige Mandanten mit, für die er in der Vergangenheit tätig war. Da das Mandatsverhältnis beendet ist, muß der ehemalige Steuerberater die Unterlagen zusammenstellen und dem Mandanten herausgeben, die für die weitere steuerliche Betreuung von Bedeutung sind (DATEV-Konten, Heraussortieren von Originalen aus Handakten etc.). Nicht selten kommt es zu einem Übergabetermin, bei welchem sogar dem Nachfolger die Unterlagen übergeben und ggf. erläutert werden. |
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