15.03.2024 · Fachbeitrag · Datenschutz-Grundverordnung
Währt der Auskunftsanspruch ewig?
| Auch wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch des ehemaligen Mandanten verjährt ist, so kann er noch einen Anspruch auf die Kopie der Akte nach der DSGVO haben. Dies entschied das LG Bonn (19.12.23, 5 S 34/23) im Fall eines Rechtsanwalts, der fünf Jahre, nachdem das Mandat beendet war, eine Kopie der Handakte herausgeben musste. |
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