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  • 01.05.2005 | Gebührenrecht

    Muster für die Gebührenvereinbarung

    von StB Horst Meyer, Lüneburg

    In KP 05, 65 ff. haben wir die Regeln zur angemessenen Gebührenerhebung sowie zur Vereinbarung einer höheren Gebühr erläutert. Die folgenden Musterformulierungen mit den gebräuchlichsten Gebührenvorschriften sollen Ihnen als Vorlage für individuelle Vereinbarungen mit Ihren Mandanten dienen. Mögliche Teilvereinbarungen können daraus abgeleitet werden:  

     

    Honorarvereinbarung 

     

    Grundsätzlich gilt die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Abweichend davon wird gemäß § 4 Abs. 1 StBGebV zwischen ....................... (Mandant) und ........................ (Berater) Folgendes vereinbart: 

     

    § 1 Wertgebühren 

    Tätigkeit 

    Gebührenrahmen gem. StBGebV 

    Vereinbarter Satz 

    Abschlussarbeiten 

     

     

    1. 

    Aufstellung eines Jahresabschlusses,Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 35 Abs. 1 Nr. 1a StBGebV

    10/10 - 40/10 

    Tab. B 

    ...../10 

    2. 

    Erstellung eines Anhangs(§ 35 Abs. 1 Nr. 1b StBGebV

    2/10 - 12/10Tab. B 

    ...../10 

    3. 

    Aufstellung eines Zwischenabschlusses oder vorläufigen Abschlusses (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 StBGebV

    5/10 - 12/10Tab. B 

    ...../10 

    4. 

    Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder die Ableitung eines steuerlichen Ergebnisses vom Handelsbilanzergebnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 StBGebV

    5/10 - 12/10Tab. B 

    ...../10 

    5. 

    Aufstellung einer Eröffnungsbilanz(§ 35 Abs. 1 Nr. 4 StBGebV

    5/10 - 20/10Tab. B 

    ...../10 

    6. 

    Aufstellung einer Auseinander­setzungsbilanz (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 StBGebV

    5/10 - 20/10Tab. B 

    ...../10 

    7. 

    Schriftlicher Erläuterungsbericht zu den Jahresabschlüssen oder Bilanzen (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 StBGebV

    2/10 - 12/10Tab. B 

    ...../10 

    8.  

    Beratende Mitwirkung bei Aufstellung eines Jahresabschlusses, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 35 Abs. 1 Nr. 7a StBGebV

    2/10 - 10/10Tab. B 

    ...../10 

    9. 

    Beratende Mitwirkung bei der Erstellung eines Anhangs (§ 35 Abs. 1 Nr. 7b StBGebV

    2/10 - 4/10Tab. B 

    ...../10 

    10. 

    Beratende Mitwirkung bei der Erstellung eines Lageberichts(§ 35 Abs. 1 Nr. 7c StBGebV

    2/10 - 4/10Tab. B 

    ...../10 

    11. 

    Zusammenstellung eines Jahres­abschlusses aus übergebenen Endzahlen ( § 35 Abs. 2 Nr. 8 StBGebV

    2/10 - 6/10Tab. B 

    ...../10 

    12. 

    Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 25 Abs. 1 StBGebV

    5/10 - 20/10Tab. B 

    ...../10 

    Tätigkeit 

    Gebühren­rahmen gem. StBGebV 

    Vereinbarter Satz 

    Steuererklärungen 

     

     

    1. 

    Einkommensteuererklärungen ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV

    1/10 - 6/10Tab. A. 

    ...../10 

    2. 

    Körperschaftsteuererklärungen(§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StBGebV

    2/10 - 8/10Tab. A 

    ...../10 

    3. 

    Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 StBGebV

    1/10 - 5/10Tab. A 

    ...../10 

    4. 

    USt-Voranmeldungen(§ 24 Abs. 1 Nr. 7 StBGebV

    1/10 - 6/10Tab. A 

    ...../10 

    5. 

    USt-Jahreserklärungen(§ 24 Abs. 1 Nr. 8 StBGebV

    1/10 - 8/10Tab. A 

    ...../10 

    6. 

    Erklärungen zur gesonderten Feststellung des gemeinen Wertes(§ 24 Abs. 1 Nr. 11 StBGebV

    1/20 - 18/20Tab. A 

    ...../20 

    Finanzbuchführung 

     

     

    1. 

    Nach Grundsatzaufzeichnungen inkl. USt-Voranmeldungen und betriebswirtschaftlicher Auswertung monatlich (§ 33 Abs. 1 StBGebV

    2/10 - 12/10Tab. C 

    ...../10 

    2. 

    Nach kontierten Belegen inkl. USt-Voranmeldungen und betriebs­wirtschaftlicher Auswertung monatlich (§ 33 Abs. 3 StBGebV

    1/10 - 6/10Tab. C 

    ...../10 

    3. 

    Nach übernommenen Datenträgern inkl. USt-Voranmeldungen und betriebswirtschaftlicher Auswertungen erhält der Berater neben der Vergütung für die Datenverarbeitung monatlich (§ 33 Abs. 4 StBGebV

    1/20 - 10/20Tab. C 

    ...../20 

    Gehalts- und Lohnbuchführung 

     

     

    1. 

    Erstmalige Einrichtung von Lohn­konten und die Aufnahme der Stammdaten (§ 34 Abs. 1 StBGebV

    2,60 bis 9 EURje Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum 

    ...../EURje Arbeitneh­mer und Abrechnungszeitraum 

    2. 

    Gehalts- und Lohnbuchführung unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung nach den schriftlichen Angaben (Full Service) (§ 34 Abs. 2 StBGebV

    2,60 bis 15 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum 

    ...../EURje Arbeitneh­mer und Abrechnungszeitraum 

    3. 

    Gehalts- und Lohnbuchführung unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung nach den schriftlichen Angaben mit Plausibilitätsprüfung (§ 34 Abs. 3 StBGebV

    1 - 5 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum 

    ..../EURje Arbeitneh­mer und Abrechnungszeitraum 

    4. 

    Gehalts- und Lohnbuchführung unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung usw. ohne Plausibilitätsprüfung (§ 34 Abs. 4 StBGebV

    0,50 - 2,60 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum 

    ...../EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum 

     

    § 2 Zeitgebühren 

    Für folgende Aufgaben ist nach § 13 StBGebV die Zeitgebühr vorgesehen: 

    1. 

    Arbeiten zur Feststellung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG (§ 24 ABs. 4 StBGebV

     

    2. 

    Über das übliche Maß erheblich hinausgehende Vorarbeiten bei der Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 25 Abs. 2 StBGebV

     

    3. 

    Prüfung von Steuerbescheiden (§ 28 StBGebV

     

    4. 

    Teilnahme an einer Prüfung, insbesondere an einer Außenprüfung einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsberichts (§ 29 Nr. 1 StBGebV

     

    5. 

    Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung (§ 32 StBGebV

     

    6. 

    Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung (§ 33 Abs. 7 StBGebV

     

    7. 

    Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem LSt-Abzug und der Gehalts- und Lohnbuchführung(§ 34 Abs. 5 StBGebV

     

    8. 

    Abschlussvorarbeiten bis zur abgestimmten Jahresbilanz(§ 35 Abs. 3 StBGebV

     

    9. 

    Prüfung einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung, eines Anhangs, eines Lageberichts oder einer sonstigen Vermögensrechnung für steuerliche Zwecke (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 StBGebV

     

    10. 

    Erteilung von Steuerbescheinigungen (§ 38 StBGebV

     

    Es werden folgende Gebührensätze vereinbart (in EUR): 

    Tätigkeit 

    Praxisinhaber je angefangene halbe Stunde 

    Angestellte Berufsangehörige je angefangene halbe Stunde 

    Qualifizierte Mitarbeiter je angefangene halbe Stunde 

    1. 

     

     

     

    2. 

     

     

     

    3. 

     

     

     

    4. 

     

     

     

    5. 

     

     

     

    § 3 Auslagenersatz (§§ 17, 18 StBGebV)
    Dem Berater durch seine Tätigkeit entstandene Auslagen, Fahrt- und Reisekosten werden dem Mandanten wie folgt berechnet: 

    1. 

    Schreibkosten .......... EUR je angefangene halbe Stunde 

     

    2. 

    Tagesspesen:
    - pauschal .......... EUR bei Abwesenheit je halbe Stunde
    - pauschal .......... EUR bei Abwesenheit über 6 Stunden 




     

    3.  

    Übernachtungskosten nach tatsächlichem Aufwand 

     

    4. 

    Fahrtkosten mit .......... EUR je gefahrenen Kilometer 

     

    5. 

    Post- und Telekommunikationskosten:
    - nach § 16 StBGebV
    - nach tatsächlichem Aufwand 



     

     

    § 4 Umsatzsteuer 

    Sämtliche Positionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

     

    Ort, Datum .......... Unterschriften Berater/Mandant .................................... 

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 85 | ID 87608