01.05.2002 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Nachfragen des Finanzamtes zu Steuererklärungen: Zusätzlicher Arbeitsaufwand nachträglich abrechenbar?
| Eine Steuererklärung ist fertiggestellt und dem Mandanten bereits ausgehändigt worden. Bei Rechnungsstellung steht noch nicht fest, ob und in welchem Umfang das Finanzamt Nachfragen zu der Steuererklärung haben wird. Die dadurch eventuell verursachten nachträglichen Tätigkeiten des Steuerberaters können sehr zeitintensiv sein. Da diese jedoch in der Regel mit dem gewählten Rahmensatz für die Erstellung der Steuererklärung abgegolten sind, kann es in der Praxis vorkommen, dass der zusätzliche Arbeitsaufwand in keinem Verhältnis zu dem erzielbaren Honorar steht. |
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