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  • 01.01.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Nichtanerkennung der Herstellungskosten: Wie rechne ich den Einspruch ab?

    | Frage: Die Abrechnung eines Einspruchs erfolgt gemäß § 41 StBGebV. Gegenstandswert ist der strittige Steuerbetrag. Handelt es sich bei dem jeweils strittigen Steuerbetrag nur um den des Veranlagungszeitraumes, gegen den sich der Einspruch richtet? |