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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Pauschale Gewinnermittlung nach der Tonnage

    | Frage: Wir betreuen mehrere Schifffahrtsgesellschaften. Diese haben uns gebeten, den Antrag auf Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer gemäß § 5a Abs. 1 S. 1 EStG zu stellen. In der StBGebV haben wir bezüglich der Gebührenerhebung dafür keine Bestimmung gefunden. Wie ist abzurechnen? |