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  • 01.02.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Sichern Sie Ihren Honoraranspruch durch einen schriftlichen Mandatsvertrag

    | Werden Handwerker beauftragt, gibt es keine Diskussionen darüber, daß die erbrachten Leistungen zu vergüten sind. Diese Selbstverständlichkeit gilt nicht immer, wenn es um die Vergütung der Dienste eines Steuerberaters geht. Insbesondere bei der Erteilung eines Rates bleibt vielfach in der Schwebe, ob eine Vergütung zu zahlen ist. Dazu zwei Fälle aus der Praxis: |