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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Streitwerte im finanzgerichtlichen Verfahren von A (Abgabenvergünstigung) bis Z (Zwangsversteigerung)

    | Finanzgerichtliche Mandate können für den Steuerberater als Prozessbevollmächtigten durchaus lukrativ sein. Dennoch werden gerade hier oft Gebühren verschenkt, weil der Steuerberater den Streitwert zu niedrig bestimmt. Denn nach dem Streitwert richtet sich sowohl die Höhe der anfallenden Gerichtsgebühren, wenn Ihr Mandant unterlegen war, als auch die Höhe der erstattungsfähigen Kosten im Falle des Obsiegens. Gerade die Frage der Streitwertbemessung wird von Gericht zu Gericht jedoch höchst unterschiedlich beantwortet. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Bewertung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung (vgl. Jost in Kanzleiführung professionell 01, 97 ff.). Nachfolgend wird Ihnen ein Streitwert-ABC an die Hand gegeben, welches Ihnen bei fast allen Verfahrensgegenständen hilft, den Streitwert korrekt zu ermitteln. |