01.10.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Toleranzgrenze bei Überschreiten der Mittelgebühr
| Nach herrschender Rechtsprechung zum Anwaltsgebührenrecht steht dem Rechtsanwalt bei der Bestimmung der angemessenen Gebühr ein Ermessensspielraum zu, der gerichtlich nicht überprüfbar ist. Eine Unbilligkeit der vom Rechtsanwalt festgesetzten Geb ühr wird überwiegend erst angenommen, wenn die berechnete Gebühr die angemessene Gebühr um 20 Prozent (Toleranzgrenze) und mehr übersteigt. Im Steuerberater-Gebührenrecht gibt es bislang keine ähnlich gefestigte Rechtsprechung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig