01.02.2003 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Umgliederung des verwendbaren Eigenkapitals: Wie kann der Steuerberater nach dem Systemwechsel abrechnen?
| Frage: „In unserer Kanzlei wurden viele Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2001 gefertigt. In diesem Zusammenhang stellte sich uns die Frage, wie man als Steuerberater nach dem Systemwechsel im Körperschaftsteuerrecht sein Honorar für die letzte Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals (Umgliederung) und die Erklärung zur gesonderten Feststellung abrechnen kann?“ |
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