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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Unterzeichnung der Rechnung durch den Steuerberater

    | § 9 Abs. 1 StBGebV verlangt die Unterzeichnung der Rechnung durch den Steuerberater. Diese Formvoraussetzung wird in der Praxis nicht selten entweder überhaupt nicht oder in einer nicht richtigen Form erfüllt. Fehlt es an dieser Voraussetzung, ist das Honorar nicht einforderbar. Eine auf Zahlung des Honorars gerichtete Klage ist daher abzuweisen (OLG Köln, 4.10.89, DStR 90, 45). Die Folge daraus sind unnötige Prozesskos-ten, die Sie mit wenig Aufwand vermeiden können. |