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  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Vereinbarung einer Pauschalvergütung: Worauf müssen Steuerberater achten?

    | Der Steuerberater kann gem. § 14 StBGebV mit dem Mandanten vereinbaren, daß für die auszuführenden Tätigkeiten eine Pauschalvergütung zu zahlen ist. Eine solche Übereinkunft dient dem Bedürfnis, das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen. Viele Mandanten bringen die Zahlung eines Pauschalhonorars auch ins Spiel, um Gebührennachlässe zu erreichen. Aus Gründen des Wettbewerbs wird sich der Steuerberater diesem Wunsch oft nicht verschließen, auch wenn dies standesrechtlich nicht zulässig ist, da Pauschalen nicht als verschleierter Honorarnachlaß dienen sollen. Auf der anderen Seite können in einer Pauschalvereinbarung auch höhere als die üblichen Gebühren unter Beachtung der Formvorschriften des § 4 Abs. 1 StBGebV festgelegt werden. |