01.05.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Verschenken Sie nicht die Erledigungsgebühr!
| Die „Dritte Verordnung zur Änderung der StBGebV“ hat die längst überfällige Anpassung an die BRAGO gebracht. Endlich ist es auch Steuerberatern erlaubt, die bislang den Rechtsanwälten vorbehaltene Erledigungsgebühr anzusetzen. Wann Steuerberater Anspruch auf die Erledigungsgebühr nach § 40 Abs. 2 StBGebV haben, lesen Sie in diesem Beitrag. |
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