01.10.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Vorarbeiten bei Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuß-Rechnungen (§ 35 Abs. 3, 25 Abs. 2 StBGebV)
| Frage: Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschuß-Rechnungen weiß ich nicht, in welchem Umfang ich Vorarbeiten zusätzlich abrechnen kann und welche Tätigkeiten mit der Hauptgebühr abgegolten sind. Können Sie mir helfen? |
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