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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Welche Formvorschriften der Steuerberater bei seiner Gebührenberechnung unbedingt beachten sollte

    | § 9 StBGebV enthält verschiedeneVorschriften, die für die Einforderbarkeit der Gebührenunabdingbare Voraussetzung sind. So bestimmt Abs. 1, dass derSteuerberater die Vergütung nur auf Grund einer von ihmunterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordernkann Einzelheiten dazu siehe „Kanzleiführungprofessionell“ 3/2000, 43, 44 und 2/2000, 28. Aber dieordnungsgemäße Unterschrift allein genügt nicht, auchdie weiteren Formvorschriften des § 9 Abs. 2 StBGebV muss derBerater in der Praxis einhalten. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welcheFormvorschriften Sie beachten müssen, um unnötigeSchwierigkeiten bei der Honorardurchsetzung zu vermeiden. |