01.04.2002 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Wie ermittle ich den „richtigen“ Gegenstandswert bei einer gesonderten und einheitlichen Feststellung?
| Frage: Es geht um eine Zwei-Personen-Grundstücksgemeinschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Feststellungsbescheid weist einen Gewinn in Höhe von 6.000 EUR aus. Im Zuge des Einspruchsverfahrens wird der Bescheid antragsgemäß geändert und weist nunmehr einen Verlust in Höhe von 17.000 EUR aus. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig