· Fachbeitrag · Gebührenrecht
Klage gegen eine Einspruchsentscheidung, die mehrere Einsprüche zusammenfasst
von Simon Beyme, StB/Syndikus-RA/ FA f. StR, Geschäftsführer Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e. V., Berlin
| Beim Übergang vom Einspruchs- in das Klageverfahren können sich gebührenrechtliche Konstellationen ergeben, ohne deren Kenntnis Steuerberater u. U. Einnahmen verschenken. Eine solche Fallkonstellation liegt vor, wenn das FA mehrere Bescheide erlässt, gegen die getrennt Einsprüche eingelegt werden, es über diese in einer gemeinsamen Einspruchsentscheidung entscheidet und gegen die Einspruchsentscheidung Klage beim FG erhoben wird (s. a. Feiter, eKommentar StBVV, § 45 StBVV Rz. 6, Stand: 30.4.18). Ein typischer Fall sind geänderte Bescheide nach einer Betriebsprüfung. |
Ausgangssachverhalt
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Nach einer Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2016 erlässt das FA geänderte Bescheide mit folgenden Mehrsteuern: | |
Veranlagungszeitraum (VZ) 2014: | 8.000 EUR |
VZ 2015: | 13.000 EUR |
VZ 2016: | 10.000 EUR |
Gegen die drei Bescheide werden drei separate Einsprüche eingelegt, da in den VZ vom FA z. T. unterschiedliche Sachverhalte aufgegriffen wurden. Das FA fasst die drei Einsprüche zusammen und weist sie in einer gemeinsamen Einspruchsentscheidung zurück. Gegen die Einspruchsentscheidung reicht der Steuerberater Klage beim FG ein. |
Zunächst soll zum besseren Verständnis die isolierte Abrechnung der drei Einsprüche dargestellt werden. Dabei wird unterstellt, dass die Einsprüche mit Blick auf § 11 StBVV von jeweils durchschnittlichem Umfang und Schwierigkeit waren, sodass die Mittelgebühr angemessen ist (OLG Hamm 26.11.13, 25 U 5/13, DStRE15, 252).
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