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  • 01.11.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Wie ist beim Unternehmenskauf der Gegenstandswert zu berechnen?

    | Frage: Ich bin der Meinung, daß beim Unternehmenskauf der Kaufpreis des Unternehmens und nicht irgendein steuerlicher Wert als Gegenstandswert anzusehen ist. Der Gegenstandswert ist niemals der Steuerbetrag. Auch bei der Einkommensteuererklärung ist der Gegenstandswert die Summe der Einkünfte und nicht eine steuerliche Größe. Habe ich recht? |