01.11.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Wie ist beim Unternehmenskauf der Gegenstandswert zu berechnen?
| Frage: Ich bin der Meinung, daß beim Unternehmenskauf der Kaufpreis des Unternehmens und nicht irgendein steuerlicher Wert als Gegenstandswert anzusehen ist. Der Gegenstandswert ist niemals der Steuerbetrag. Auch bei der Einkommensteuererklärung ist der Gegenstandswert die Summe der Einkünfte und nicht eine steuerliche Größe. Habe ich recht? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig