01.10.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Zeitgebühr statt Wertgebühr
| Frage: In KP 99, 33, schreiben Sie, daß der Steuerberater nicht mit seinem Mandanten gem. § 4 Abs. 1 StBGebV vereinbaren dürfe, daß anstelle von Wertgebühren grundsätzlich Zeitgebühren abgerechnet werden. Wenn grundsätzlich Wertgebühren vorgesehen sind, könnten über § 4 Abs. 1 StBGebV allenfalls höhere Gegenstandswerte oder Gebührensätze vereinbart werden. Die Steuerberaterkammer Nürnberg äußerte sich zu dieser Frage in ihren Kammermitteilungen 99, 11, jedoch dahingehend, daß Zeitgebühren zulässig seien, auch wenn die StBGebV grundsätzlich Wertgebühren vorsieht. Wer hat recht? |
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