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  • 01.07.2005 | Gestaltungs-Details

    Informationspflichten auf der Homepage: Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder!

    von Dipl.-Kffr. Christiane Nöcker, Lüdinghausen

    Mit dem „Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr“ (EGG; BGBl I 01, 3721) wurde unter anderem auch das Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz-TDG) geändert. Dabei wurde festgelegt, welche allgemeinen Informationspflichten bei der Homepage-Gestaltung eines Telediensteanbieters beachtet werden müssen. Dieses Gesetz gilt auch für Steuerberater, die mit einer Homepage im Internet vertreten sind. Telediensteanbieter ist jedes Unternehmen, das auf elektronischem Weg Information und Kommunikation anbietet. Ob die Homepage einem kommerziellen Zweck dient, ist dabei ohne Belang. Welche Pflichtinformationen Ihre Homepage enthalten muss und wie Sie mit einem detaillierten Impressum Haftungsrisiken vermeiden, wird im folgenden Kurzbeitrag dargestellt. 

     

    Diese Pflichtinformationen dürfen auf Ihrer Homepage nicht fehlen

    Nach § 6 TDG müssen die in der folgenden Checkliste angegebenen Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das heißt, sie müssen gut wahrnehmbar und ohne großen Suchaufwand auf der Homepage zu finden sein: 

     

    Checkliste: Pflichtinformationen auf der Homepage

     

    • Name, Anschrift und bei juristischen Personen zusätzlich die Vertretungsberechtigten. Die Angabe eines Postfachs reicht ebenso wenig aus wie die bloße Nennung einer E-Mail-Adresse. Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft ist als Anschrift der Sitz der Gesellschaft bekannt zu geben.

     

    • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen (z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse).

     

    • Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten wird, die einer behördlichen Zulassung bedarf, ist die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben.

     

    • Angaben zum Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, in Verbindung mit der entsprechenden Registernummer.

     

    • Besitzt der Telediensteanbieter eine USt-Identifikationsnummer, muss diese ebenfalls angegeben werden.

     

    • Soweit der Teledienst in Ausübung eines reglementierten Berufs angeboten wird, sind folgende weitere Angaben erforderlich:

     

    • die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört,

     

    • die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

     

    • sowie die berufsrechtlichen Regelungen und, wie diese zugänglich sind (gilt neben Steuerberatern z.B. auch für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, Ärzte/Zahnärzte, Architekten und (beratende) Ingenieure).