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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Fehlerhafte betriebswirtschaftliche Auswertung: Keine Haftung des Steuerberaters gegenüber der Bank

    | Kreditinstitute sind gemäß § 18 KWG verpflichtet, sich vor der Vergabe größerer Kredite die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offen legen zu lassen. Dies geschieht durch Einreichung der Jahresabschlüsse oder Einnahmen-/Überschussrechnungen, welche häufig durch weitere Unterlagen wie zum Beispiel Einkommensteuererklärungen oder Vermögensaufstellungen ergänzt werden müssen. Zur Aktualisierung der Daten werden häufig auch betriebswirtschaftliche Auswertungen verlangt, die der Steuerberater dann erstellen wird. Doch was ist, wenn diese Unterlagen Fehler enthalten? Wird der Steuerberater dann ähnlich wie bei einem testierten Jahresabschluss gegenüber der kreditfinanzierenden Bank haften? Dieser Frage sind wir im folgenden Beitrag nachgegangen. |