01.11.2000 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Gutachten eines Steuerspezialisten befreit Steuerberater nicht von ihrer allgemeinen Beratungspflicht
| Sind Steuerberater begleitend im Rahmen einesallgemeinen Beratungsauftrags für Vorhaben des Mandantentätig, zu dem der Mandant das Gutachten eines Steuerspezialisteneingeholt hat, fällt auch dieses Vorhaben in ihreVerantwortlichkeit. Insbesondere ist der Mandant vorher überRisiken aufzuklären, die sich aus Gestaltungen im Rahmen diesesVorhabens ergeben. |
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