01.01.2002 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Steuerberater haftet nicht für Nachbesserungskosten
| Der Mandant muss dem Steuerberater zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung der behaupteten Fehlleistungen geben. Räumt er dem „Altberater“ diese Möglichkeit nicht ein, dann kann er die entstandenen Nachbesserungskosten auch nicht von diesem zurückfordern (OLG Düsseldorf 9.1.01, 26 U 37/00, GI 01, 72). |
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