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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Wirtschaftsprüfer haften gegenüber Kapitalanlegern: Im schlimmsten Fall droht Beihilfe zum Anlagenbetrug!

    | Kapitalanlagemodelle erfreuen sich in Deutschlandweiterhin großer Beliebtheit. Immer wieder fallen naive Anlegerdabei auf extrem hohe in Aussicht gestellte Renditen und diezugkräftige Werbung in seriös wirkenden Anlageprospektenherein. Die Kapitalanlagebetreiber weisen im Prospekt häufigdarauf hin, dass Einlagen, Mittelverwendung und Gewinnauszahlung voneinem unabhängigen Wirtschaftsprüfer überwacht werden,um dem Anleger die Investitionsentscheidung zu erleichtern. DochVorsicht: Als Wirtschaftsprüfer müssen Sie damit rechnen,dass mit Ihren Testaten bei Anlegern geworben wird. Das Ihnenentgegengebrachte Vertrauen kann Sie teuer zu stehen kommen, wenn derKapitalfluss nicht den Zusagen im Prospekt entspricht. In einerGrundsatzentscheidung hat der BGH (26.9.00, X ZR 94/98)ausführlich zum Ausmaß der Haftung einesWirtschaftsprüfers Stellung genommen. Einige wichtige Regeln habenwir für Sie zusammengestellt. (Abruf-Nr. 010383) |