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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Zum Haftungsumfang eines StB wegen falscher Beratung bei einer Abfindungsvereinbarung

    | Hat es ein Steuerberater versäumt, auf eine steuergünstige Gestaltung einer Abfindungsvereinbarung hinzuweisen, so haftet der Steuerberater für die steuerliche Mehrbelastung seines Mandanten. Das OLG Düsseldorf (30.1.04, 23 U 68/03) hat nun entschieden, dass zum ersatzfähigen Schaden des Mandanten auch die Kosten eines FG-Prozesses zählen, durch den der Steuerschaden abgewendet werden sollte. Auch die anfallenden Aussetzungszinsen könne der Mandant zurückverlangen, ohne sich eventuelle Zinsvorteile durch die spätere Zahlung der ausgesetzten Beträge gegenrechnen lassen zu müssen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten könne auch ein Ehegatte allein Berechtigter einer Schadenersatzforderung gegen den Steuerberater sein. Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn er allein vom FA in Anspruch genommen worden sei und die nachgeforderte Steuer gezahlt habe. |