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  • · Fachbeitrag · Schadenersatzklage

    Klageabweisung bei fehlender Passivlegitimation

    von Dr. Gottfried Wacker, FAStR, Münster

    | „Wer ist eigentlich Ihr Vertragspartner?“ Diese schon fast skurril anmutende Frage musste sich ein Mandant gefallen lassen, der vor dem LG Münster (22.1.22, 110 O 42/20, Urteil) den falschen Steuerberater wegen einer vermeintlichen Falschberatung verklagte. Da sich auch im Prozess nicht klären ließ, wer der richtige Beklagte war, wies das LG die Klage ab. |

    Sachverhalt

    Der Mandant behauptete, dass er von der Steuerberatungs-KG falsch beraten wurde und dadurch einen Schaden erlitten hatte. 2015 schloss er einen Steuerberatungsvertrag (Veranlagungstätigkeiten) mit einem Steuerberater ab, der gleichzeitig Komplementär der Steuerberatungs-KG und alleiniger Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH war. Während des Mandats korrespondierte der Steuerberater sowohl im Namen der Steuerberatungs-KG als auch der Steuerberatungs-GmbH mit dem Mandanten.

     

    Der Steuerberater erklärte im Namen des Mandanten, dass die Kommanditgesellschaft keine Gewerbesteuer zahlen müsse und buchte die Gewerbesteuerrückstellungen des Vorberaters aus. Das FA stufte jedoch die Einkünfte der GmbH & Co. KG des Mandanten als gewerblich ein und forderte Gewerbesteuer für die Jahre 2013 bis 2017 nach. Daraufhin trat die Komplementär-GmbH aus der KG aus, wodurch die KG in ein Einzelunternehmen umgewandelt wurde, das der Mandant weiterführte. Einspruchsverfahren gegen die Gewerbesteuermessbescheide für 2013 bis 2017 sind noch anhängig.