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  • 01.04.1998 · Fachbeitrag · Honorarpolitik

    Auslagenersatz soll zum ersten Mal abgerechnet werden: Worauf muß der Steuerberater achten?

    | Nach § 3 Abs. 3 StBGebV in Verbindung mit §§ 16 ff. StBGebV hat der Steuerberater neben den Gebühren Anspruch auf Ersatz der Post- und Fernmeldegebühren, der Schreibauslagen sowie der Reisekosten. Er ist insoweit berechtigt, diese Auslagen neben den gesetzlichen Gebühren in Rechnung zu stellen, auch wenn er dies vorher mit dem Mandanten nicht abgesprochen hat. |