01.11.2000 · Fachbeitrag · Honorarsicherung
Steuerberater droht Honorarverlust durch Aufrechnung: Nachbesserungsanspruch sichert Gebührenforderung
| Häufig versuchen ehemalige Mandanten, demberechtigten Gebührenanspruch des früheren Steuerberatersdadurch zu entgehen, dass sie mit Gebührenforderungen desNachberaters aufrechnen. Argumentiert wird in diesen Fällen, dieGebühren seien dadurch entstanden, dass die Arbeiten nachgebessertwerden mussten. Beispielsweise ist der vom Vorberater gefertigteJahresabschluss angeblich in wesentlichen Punkten unrichtig gewesen, sodass eine entsprechende „Überarbeitung“ desNachberaters notwendig wurde. Die Folge: Mit dem berechtigtenGebührenanspruch des Nachberaters wird gegenüber der nachAbschluss des Mandates geltend gemachten Restgebührenforderungaufgerechnet. Diesem Begehren kann in vielen Fällen begegnetwerden. |
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