01.04.2000 · Fachbeitrag · Honorarsicherung
Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer: Eheleute sind nicht zwangsläufig Gesamtschuldner
| Frage: Wir haben für zusammenveranlagte Eheleute, die beide Einkünfte zu erklären hatten, die Einkommensteuererklärung erstellt. Die Honorarrechnung haben wir dabei an die Eheleute adressiert. Da bisher keine Zahlung erfolgte, haben wir (zunächst) allein die Ehefrau verklagt. Diese wendet nun ein, dass sie uns nicht beauftragt hätte und sie somit auch nicht zahlungspflichtig sei. Dazu ist anzumerken, dass wir im Streitfall nicht erstmalig die Einkommensteuererklärung für beide Eheleute erstellt haben. Die Ehefrau hat auch jeweils, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Erklärungen mit unterzeichnet. |
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