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  • 01.02.1999 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung

    Nutzen Sie die Gestaltungsspielräume!

    | Die Regelungen der StBGebV sind dispositives Recht, von ihnen kann nach oben und unten abgewichen werden. Voraussetzung für eine höhere Vergütung ist eine schriftliche Honorarvereinbarung. Fehlt diese, ist die Gebührenbestimmung unwirksam. |