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  • 01.08.1998 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung

    So wahren Sie die Schriftform!

    | Nach § 4 Abs. 1 StBGebV kann der Steuerberater nur dann eine höhere als die gesetzliche Vergütung von seinem Auftraggeber verlangen, wenn dieser eine entsprechende Erklärung schriftlich abgegeben hat. Die Schriftform ist daher nicht erst geboten bei Überschreitung der Höchstgebühr, sondern bereits dann, wenn die „angemessene“ Gebühr überschritten wird. |