01.02.2005 | Kanzlei-Controlling
Kanzlei-Erfolg – Blindflug oder bewusst steuerbar?
Empfehlen Sie Ihren Mandanten auch, dass sie ihr Unternehmen zielorientiert führen müssen? Raten Sie dazu nicht nur, weil die Banken es so wollen, sondern weil es für den Erfolg und das Überleben der Firma hilfreich ist? Und wie führen Sie Ihre Praxis? „Controlen“ Sie bereits oder sind Sie der Meinung, Ihr Geschäft lässt sich ohnehin nicht steuern? Dieser Beitrag wendet sich an Steuerberater, die sich als Unternehmer verstehen, die die Sicherung ihrer Praxis und das Ergebnis ihrer Tätigkeit nicht dem Zufall überlassen, sondern aktiv steuern wollen – und dies ohne großen Aufwand.
1. Bestand der Praxis sichern
Ständige Zahlungsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für das Überleben eines Unternehmens. Obwohl dies eine Binsenweisheit ist, verzichten viele Unternehmer – auch Steuerberater – auf einen Liquiditätsplan. Doch auch für Sie ist es lebensnotwendig, Finanzierungslücken rechtzeitig zu erkennen, um frühzeitig und überlegt handeln zu können. Verhandlungen mit Kreditinstituten sind erfolgreicher, wenn wir gut vorbereitet und nicht aus einer Notsituation heraus agieren können.
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Mein Tipp: Bei angespannter Finanzlage können auch kürzere Fristen notwendig sein. Planen Sie nicht zu genau – häufig genügt es, mit TEUR umzugehen. |
1.1 Planung der Einnahmen
Die Einnahmen aus Fibu und Lohnkönnen auf der Grundlage der vorhandenen Mandate ermittelt werden. Private Steuererklärungen werden in den meisten Praxen grob geschätzt, da sie häufig als Füllarbeiten abgewickelt werden. Grundlage für die Planung der Abschluss-Honorare kann ein Jahresarbeitsplan sein (siehe 3. Der Controlling-Prozess). Der wahrscheinliche Fertigstellungs-Monat wird hoffentlich auch der Rechnungsmonat sein. Wann mit dem Geldeingang schließlich gerechnet werden kann, hängt stark von den „Spielregeln“ ab, die sich zwischen Kanzlei und Mandant eingebürgert haben.
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