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  • 22.06.2011 | Kanzleistrategie

    Kooperieren - Mit wem und zu welchem Zweck?

    von Alexandra Buba, M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Nürnberg

    Netzwerke sind per se gut. Sind Kooperationen noch besser? Die meisten Steuerberater stehen immer wieder vor der Frage, ob sie eine Kooperation eingehen sollten - sei es, um Mandanten durchgängig beraten zu können, von Synergieeffekten zu profitieren oder im Marketing zu punkten. Dabei ist die Definition dessen, was eine Kooperation ist, ein weites Feld. Einiges ist möglich, vieles berufsrechtlich - immer noch nicht - zulässig und nur manches nützlich.  

    Erfahrungen aus der Praxis

    Im Internet wird es offenbar: Unter „Unsere Kooperationspartner“ verweisen nicht wenige Kanzleien offenherzig auf Rechtsanwälte, aber auch auf Finanzdienstleister und andere Gewerbetreibende. Berufsrechtlich zulässig ist Letzteres nicht. Auf Nachfrage erhält man dann die Antwort: „Das steht da halt so, wir haben eher schlechte Erfahrungen gemacht und empfehlen niemanden mehr.“ Daneben gibt es die Kanzleien, die in die Offensive - und in die Medien - gehen und ohne jede Scheu und Rücksicht auf das Berufsrecht unter einem Dach auch mit Finanzdienstleistern eine durchgängige Beratung vermarkten.  

     

    Steuerberater stecken in der Zwickmühle: Mandanten verlangen oftmals eine durchgängige Beratung, der Steuerberater ist aber weder in der Rechtsberatung noch in der Vermögensberatung befugt, dem Mandanten die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Eine Kooperation verspricht hier den besten Ausweg, aber auch sie ist möglicherweise nicht immer zulässig und nicht unbedingt zum Besten des Mandanten.  

    Mandanten verlangen durchgängige Beratung

    Das folgende Beispiel macht die Problematik des Beraters einmal deutlich.  

     

    Beispiel