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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Kapitalanlage

    Zum Haftungsumfang eines Steuerberaters bei Verletzung seiner sachlichen Pflichten

    | Ein Steuerberater, der vertraglich lediglich die Beratung über bestimmte steuerliche Auswirkungen einer Kapitalanlage schuldet, haftet grundsätzlich nicht für Vermögensschäden des Anlegers, wie etwa allgemeine Kursverluste, die dieser erleidet, weil er auf die Richtigkeit der Auskunft zu den steuerlichen Aspekten der Anlageentscheidung vertraut. Solche Vermögensschäden sind bei einer auf steuerliche Aspekte beschränkten Beratung regelmäßig nicht vom Schutzzweck der vertraglichen Verpflichtung umfasst. Dies hat das OLG Karlsruhe nun erfreulicherweise entschieden und damit einer "ausufernden" Haftung des Beraters im Bereich Kapitalanlage einen Riegel vorgeschoben (OLG Karlsruhe 25.5.04, 17 U 73/02, Abruf-Nr. 042655). |