01.06.2004 · Fachbeitrag · Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
Die Änderungen des Gerichtskostengesetzes: So beraten Sie Ihre Mandanten jetzt richtig!
| Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz tritt am 1.7.04 in Kraft. Es bringt wesentliche Veränderungen im Gerichtskostengesetz (GKG), die Ersetzung der "BRAGO" durch das "RVG" (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sowie Änderungen im Bereich der Zeugen- und Sachverständigenentschädigung mit sich. Die Änderungen des GKG haben auf Ihre tägliche Arbeit wesentlichen Einfluss. Denn durch die Verteuerung der finanzgerichtlichen Verfahren erhöht sich das Prozesskostenrisiko erheblich. Darauf sollten Sie Ihre Mandanten im Streitfall unbedingt hinweisen. Wie Sie die Kostenlast im Einzelfall ermitteln, erfahren Sie in diesem Beitrag. |
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