24.06.2010 | Kostentransparenz erleichtert Ihren Mandanten die Prozessentscheidung
Streitwerte in Kindergeldangelegenheiten - Eine Berechnungshilfe
von Dipl.-Finw. Walter Jost, Rehlingen
Vor den Finanzgerichten nehmen Verfahren in Kindergeldangelegenheiten immer mehr zu. Leider scheuen aber viele betroffene Bürger den Weg zum Finanzgericht, da ihnen das Prozesskostenrisiko zu hoch erscheint und Auskünfte über die möglichen Rechtskosten oft nur unzureichend erteilt werden. Wenn Sie die nachstehenden Grundsätze beachten, wird Ihnen die Streitwertberechnung keine größeren Schwierigkeiten mehr bereiten, und Sie werden in der Lage sein, Ihren Mandanten dezidierte Informationen zu anfallenden Gebühren zu geben.
Schwierigkeiten bei der Berechnung des Streitwerts
Die unterschiedlichen Kindergeldsätze führen zu Problemen bei der Berechnung eines Jahresbetrags an Kindergeld und haben außerdem Auswirkungen auf den Streitwert, wenn für mehrere Kinder Kindergeld beantragt wird.
Kindergeldsätze für die Jahre 2002 bis 2010
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Zu beachten ist, dass für Ihre Mandanten das Prozesskostenrisiko verhältnismäßig hoch ist, wenn der Mindestwert i.H.v. 1.000 EUR zum Ansatz kommt.
Ansatz des Mindeststreitwerts
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