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  • 25.08.2009 | Landgericht Nürnberg-Fürth

    Verspätete Abrechnung von Honoraren kann zur Verwirkung dieser Ansprüche führen

    von RA Dr. Matthes Heller, Köln

    Das LG Nürnberg-Fürth hat eine Entscheidung zu Freiberuflerhonoraren getroffen, die auch für Steuerberater von Interesse sein dürfte. Die verspätete Abrechnung von Honoraren kann zur Verwirkung dieser Ansprüche führen (LG Nürnberg-Fürth 25.11.08, 13 O 1808/96, Abruf-Nr. 092242).

     

    Sachverhalt

    In dem entschiedenen Fall hatte ein Arzt umfangreiche Behandlungsleistungen über einen Zeitraum von zwei Jahren erbracht. Erst mehrere Jahre nach dem Ende der Behandlung schickte der Arzt dem Patienten seine Rechnung über eine Vielzahl abgerechneter Leistungen zu. Diese Rechnung war nicht mehr durchsetzbar, obwohl noch keine Verjährung eingetreten war.  

     

    Entscheidung

    Das Gericht nahm eine Verwirkung des Honoraranspruchs an. Nach seiner Ansicht musste der Patient mehrere Jahre nach Abschluss der Behandlung nicht mehr davon ausgehen, dass ihm eine Rechnung über diese Honorare zugehen würde, nachdem zuvor vom Arzt für die Behandlung überhaupt noch nichts abgerechnet worden war.  

     

    Für Steuerberater gelten keine anderen Gesichtspunkte. Es kommt vor, dass Steuerberater im Interesse ihrer - möglicherweise in ihrer Existenz gefährdeten Mandanten - jahrelang auf die Abrechnung ihrer Leistungen verzichten. Die Mandanten danken ein derartiges - vermeintlich entgegenkommendes - Verhalten des Beraters erfahrungsgemäß nicht. Im Gegenteil: Mit zunehmendem Zeitablauf sinkt die Wertschätzung des Mandanten für die vom Berater geleistete Arbeit, und es ist mit einem größeren Widerstand gegen die Honorarabrechnung zu rechnen. Häufig kommt es dann zum Rechtsstreit. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass das Gericht sich der Auffassung des Mandanten anschließt und gar nicht mehr prüft, ob und welche Leistungen der Berater erbracht hat, sondern es nimmt für die gesamte Honorarrechnung Verwirkung an - wie im Fall des Arztes vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.