01.10.2002 · Fachbeitrag · Leserforum
Höhe der Zeitgebühr bei Tätigkeiten von Mitarbeitern
| Frage: Nach § 13 StBGebV beträgt der Rahmensatz für die Zeitgebühr 19 bis 46 EUR je angefangene halbe Stunde. Wir haben häufig Schwierigkeiten mit der Bestimmung des angemessenen Rahmensatzes, und zwar besonders, wenn die abzurechnende Tätigkeit von einem Mitarbeiter geleistet worden ist. Richtet sich die Höhe der angemessenen Gebühr nach der Qualifikation des Ausführenden oder nach den Kriterien, die sich aus der Angelegenheit selbst ergeben? |
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