Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2005 | Mehrarbeit bei der Lohnbuchführung

    Sozialversicherungsbeiträge – Ab 2006 sind neue Fälligkeitstermine zu beachten

    von Steuerberater Horst Meyer, Lüneburg

    Am 1.1.06 tritt das so genannte neue Beitragsentlastungsgesetz in Kraft. Zur „Sanierung“ der Rentenkassen sind künftig die Sozialversicherungsbeiträge in der voraussichtlichen Höhe spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Leistung für das Arbeitsentgelt erbracht worden ist (Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches SGB und anderer Gesetze, BStBl I 05, 2269 ff., Abruf-Nr. 052119). Die derzeitigen Fälligkeitstermine, nämlich 

     

    • zum 25. des laufenden Monats, wenn das Arbeitsentgelt bis zum 15. eines Monats fällig wird und
    • zum 15. des Folgemonats bei Fälligkeit des Arbeitsentgeltes bis zum Monatsende,

     

    gelten ab 2006 nicht mehr. Nachstehend werden die wesentlichen Gesetzesänderungen im Überblick dargestellt. In der nächsten Ausgabe zeigen wir Ihnen, wie die Gebühren für die Mehrarbeit abzurechnen sind. 

    1. Die gesetzlichen Änderungen

    Die Fälligkeit am drittletzten Bankarbeitstag (§ 23 Abs. 1 S. 2 SGB IV) führt in 2006 zu folgenden Terminen: 

     

    Neue Fälligkeitstermine in 2006