01.06.2006 | Mitarbeitermotivation
Personalentwicklung in der Steuerberaterkanzlei – Wie qualifiziere ich meine Mitarbeiter?
Die Anforderungen an Steuerberater und ihre Mitarbeiter steigen ständig. Und gerade gute Mitarbeiter sind ein entscheidender Erfolgsfaktor einer Steuerberaterkanzlei. Statt administrativer Datenverwaltung im Personalbereich ist daher eine zielorientierte Personalentwicklung notwendig, um fachlich wie menschlich hochqualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu behalten. Die Personalentwicklung befasst sich mit der Frage, wie Mitarbeiter für derzeitige und künftige Aufgaben ausreichend qualifiziert werden können. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen Ziele, Bedarfsermittlung und Maßnahmen der Personalentwicklung in einer Steuerberatungskanzlei vor.
1. Ziele der Personalentwicklung
Ziel der Personalentwicklung ist es, die Mitarbeiter auf alle kanzleiinternen und externen Anforderungen vorzubereiten. Folgerichtig müssen sich daher die notwendigen Personalmaßnahmen aus der Kanzleistrategie und den Kanzleizielen ableiten. Sie müssen sowohl die berufliche Karriere der Mitarbeiter unterstützen als auch seine persönliche Lebensplanung berücksichtigen. Dies geschieht in der Regel durch eine Bedarfs- und eine Potenzialanalyse. Bei der Bedarfsanalyse werden die Anforderungen mit dem tatsächlichen Qualifikationsstand der Mitarbeiter verglichen. Daraus wird der Personalentwicklungsbedarf ermittelt. Die Potenzialanalyse dagegen untersucht die Mitarbeiter hinsichtlich ihrer potenziellen Entwicklungschancen. Mit anderen Worten: Zum einen geht es darum, was benötigt wird, zum anderen, inwiefern diese Anforderungen mit jedem Mitarbeiter zu erreichen sind. Inzwischen beschränken sich Erhebung und Analyse nicht mehr nur auf die rein fachlichen Merkmale, sondern berücksichtigen auch die Führungs-, Sozial-, Handlungs- und Methodenkompetenz des Mitarbeiters. Was aber geschehen kann, wenn man die eigenen Kanzleiziele außer Acht lässt, zeigt das folgende Beispiel:
In einem Mitarbeiterführungsseminar schilderte der Inhaber einer mittelgroßen Steuerberatungskanzlei seine ebenso kostspieligen, wie erfolglosen Motivationsbemühungen:
„Durch Fachartikel hatte ich mich davon überzeugen lassen, dass ich durch ausgewogene und anspruchsvolle Weiterbildungsangebote die Mitarbeiter für ihre Arbeit begeistern und motivieren kann. Also habe ich Kosten und Zeit für externe und auch kanzleiinterne Weiterbildungen investiert. Die Mitarbeiter besuchten entsprechende Veranstaltungen und berichteten bei unseren Kanzleibesprechungen über wesentliche Erkenntnisse, die sie für uns gewonnen hatten. Sie legten Informationsdateien an und hofften auf Umsetzung in der täglichen Arbeit. Untereinander und im Fachgespräch mit mir zeigte sich zwar ein deutlicher Qualitätsschub, aber die Anwendung blieb mangels Akzeptanz und Anforderung der Mandanten auf der Strecke. Das Wissen konnte sich nicht festigen und führte zu keiner Ertragssteigerung. Ich hatte zwar mit erheblichem Aufwand die Mitarbeiterqualität erhöht, aber keinen „Amortisations“-Markt dafür geschaffen. Bis ich diesen wiederum durch entsprechende Marketingmaßnahmen aufgebaut hatte, waren nicht nur die erworbenen Kenntnisse veraltet, sondern ich musste die Mitarbeiter erst wieder aus einem Motivationstief holen.“ |
Fazit: Der Kanzleiinhaber hatte seine Personalentwicklungsmaßnahmen nicht aus einer eindeutigen Zielsetzung abgeleitet und so „das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt“.
2. Ermittlung des Personalentwicklungsbedarfs
Personalentwicklung beginnt bereits mit der Suche, Auswahl und Einarbeitung geeigneter Mitarbeiter und selbstverständlich auch Auszubildender. Wobei das Attribut „geeignet“ immer vor dem Hintergrund des zukünftigen Einsatzes zu sehen ist. D.h., dass die zielorientierte Personalentwicklung früher ansetzt, als man es für gewöhnlich vermutet. Bereits im Vorstellungsgespräch sollte ein potenzieller Mitarbeiter auch daraufhin überprüft werden, inwieweit er seinen Beitrag zur Erreichung der Kanzleiziele leisten kann.
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