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  • 26.10.2009 | Mittel und Wege

    Die Durchsetzung eines strittigen Gebührenanspruchs

    von Steuerberater Horst Meyer, Lüneburg

    Durch die Wirtschaftskrise kommt es verstärkt zu Streitigkeiten zwischen Mandanten und Steuerberatern über die Höhe der angemessenen Gebühren. Oft führen solche Differenzen zur Kündigung des Steuerberatervertrages. Nachstehend werden die Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Steuerberater seinen Gebührenanspruch durchsetzen kann.  

    1. Vermittlungsverfahren bei der Steuerberaterkammer

    Es ist wenig bekannt, dass die zuständige Steuerberaterkammer gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG die Aufgabe hat, auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln. Im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens wird die Berufskammer zunächst die Berechtigung und Angemessenheit der Gebührenliquidation überprüfen. Es wird zwar kein abschließendes, in einem evtl. Gerichtsverfahren verwendbares Gutachten erstellt, sondern eher ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass in vielen Fällen eine Kündigung des Steuerberatungsvertrages vermieden werden kann. Allerdings müssen beide Vertragsparteien damit einverstanden sein.  

    2. Mahn- und Klageverfahren

    Ein solches zivilrechtliches Verfahren stellt die weitaus häufigste Form dar, den Gebührenanspruch durchzusetzen. Als Begründung ist unter Angabe konkreter Tatsachen und Nachweise Folgendes vorzutragen:  

     

    • Rechtsgrund, d.h. Vertrag bzw. beiderseitige schriftliche oder mündliche Willenserklärungen zum Vertrag;
    • Art der Tätigkeit, die im Normalfall durch schriftliche vertragliche Vereinbarung nachgewiesen werden sollte;
    • die Voraussetzungen für die Fälligkeit des Anspruches gem. § 7 StBGebV;
    • die Gebührenrechnung sowie Form und Zeitpunkt der Mitteilung dieser Berechnung (Zustellungsnachweis) (siehe dazu KP 00, 166);
    • das Rechtsschutzbedürfnis, z.B. Nichtzahlung des Honorars trotz Berechnung und Mahnung;
    • Ausreichende Beweismittel, insbesondere Vorlage von Urkunden wie Gebührenrechnung und schriftliche Vereinbarungen, aber auch die gefertigten Arbeitsergebnisse, Angabe von Zeugen, z.B. zuständige Mitarbeiter für die Auftragserfüllung, Zeiterfassungsprotokolle als Beleg für den Umfang der Tätigkeiten.

     

    Wichtig ist, dass in einer Klage möglichst alle relevanten Umstände im ersten Schriftsatz unter Angabe der jeweiligen Beweismittel vorgetragen werden, da das Gericht späteres Vorbringen u.U. ohne besondere Fristsetzung als verspätet zurückweisen kann. Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich bei der Darlegung zur Angemessenheit der Gebührensätze.